Konformitätserklärung

Zusammenfassung

Die Bezeichnung der Rechtsvorschrift, die für die Erstellung der Konformitätserklärung gewählt wurde, wird nicht mehr in der Überschrift in der Konformitätserklärung ausgegeben. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass viele Harmonisierungsrechtsvorschriften mit CE-Kennzeichnung an den New Legislative Framework angepasst wurden, was u. a. die Vereinheitlichung der Konformitätserklärung zur Folge hatte.

Stattdessen wird lediglich „EU-Konformitätserklärung“ ausgegeben. Da die Konformitätserklärungen inhaltlich leicht abweichen, wurde der Konformitätserklärungsassistent um die entsprechenden Felder erweitert.

Beschreibung

Autor: Jörg Ertelt / Letzte Änderung: 16.9.2022