Verknüpfung von Normen mit den zutreffenden GSGA

Zusammenfassung

Normen, die zur Erfüllung von grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen (GSGA) gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang I angewandt wurden, müssen mit den entsprechenden GSGA verknüpft werden.

 

Die Verknüpfung ist nur bei Normen möglich, die zur RICHTLINIE 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR) harmonisiert sind. Dies sind die Normen unter Register Normen > Maschinenrichtlinie.

Beschreibung

Mit der Verknüpfung kann die folgende Anforderung der RICHTLINIE 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR) Anhang VII Nr. 1 Buchstabe a) fünfter Spiegelstrich erfüllt werden:

„Die angewandten Normen und sonstigen technischen Spezifikationen unter Angabe der von diesen Normen erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen.“

Autor: Jörg Ertelt / Letzte Änderung: 29.6.2025