Verknüpfung von Normen mit den zutreffenden GSGA
Zusammenfassung
Normen, die zur Erfüllung von grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen (GSGA) gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang I angewandt wurden, müssen mit den entsprechenden GSGA verknüpft werden.
Die Verknüpfung ist nur bei Normen möglich, die zur RICHTLINIE 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR) harmonisiert sind. Dies sind die Normen unter Register Normen > Maschinenrichtlinie.
Beschreibung
Mit der Verknüpfung kann die folgende Anforderung der RICHTLINIE 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR) Anhang VII Nr. 1 Buchstabe a) fünfter Spiegelstrich erfüllt werden:
„Die angewandten Normen und sonstigen technischen Spezifikationen unter Angabe der von diesen Normen erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen.“
Das Verknüpfen von Normen mit Normen mit GSGA umfasst folgende Schritte:
Im Ergebnisbericht zur Normenrecherche werden jetzt zusätzlich die von einer Norm abgedeckten GSGA ausgegeben.
Das Ausgeben des Ergebnisbericht zur Normenrecherche umfasst folgende Schritte:
Autor: Jörg Ertelt / Letzte Änderung: 29.6.2025

