Assistent ‚Wesentliche Veränderung‘ für alle Rechtsvorschriften verfügbar

Zusammenfassung

Die Prüfung auf wesentliche Veränderung war bisher nur für Maschinen möglich.

Jetzt ist die Prüfung auf wesentliche Veränderung eines Produkts für alle Rechtsvorschriften möglich, die im Register Rechtsvorschriften aufgelistet sind.

Beschreibung

Grundlage für diese Entscheidung ist der Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2016 („Blue Guide“). Der Blue Guide thematisiert im Abschnitt 2.1. Geltungsbereich Infokasten fünfter Spiegelstrich die Möglichkeit der wesentlichen Veränderung von Produkten:

„Ein Produkt, an dem erhebliche Veränderungen oder Überarbeitungen vorgenommen wurden, um die ursprüngliche Leistung, Verwendung oder Bauart zu verändern, kann als neues Produkt angesehen werden. Die Person, die die Veränderungen vornimmt, wird dann zum Hersteller mit den entsprechenden Verpflichtungen.“

Der Begriff „Produkt“ bezieht sich dabei auf alle Produkte, die vom Anwendungsbereich einer oder mehrerer Rechtsvorschriften im Register Rechtsvorschriften erfasst werden. Demnach kann ein Produkt z. B. eine Maschine gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, ein Niederspannungsbetriebsmittel gemäß Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU oder ein Druckgeräte gemäß Druckbehälter-Richtlinie 2014/29/EU sein.

Autor: Jörg Ertelt / Letzte Änderung: 29.6.2025