Assistent ‚Wesentliche Veränderung‘ für alle Rechtsvorschriften verfügbar
Zusammenfassung
Die Prüfung auf wesentliche Veränderung war bisher nur für Maschinen möglich.
Jetzt ist die Prüfung auf wesentliche Veränderung eines Produkts für alle Rechtsvorschriften möglich, die im Register Rechtsvorschriften aufgelistet sind.
Beschreibung
Grundlage für diese Entscheidung ist der Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2016 („Blue Guide“). Der Blue Guide thematisiert im Abschnitt 2.1. Geltungsbereich Infokasten fünfter Spiegelstrich die Möglichkeit der wesentlichen Veränderung von Produkten:
„Ein Produkt, an dem erhebliche Veränderungen oder Überarbeitungen vorgenommen wurden, um die ursprüngliche Leistung, Verwendung oder Bauart zu verändern, kann als neues Produkt angesehen werden. Die Person, die die Veränderungen vornimmt, wird dann zum Hersteller mit den entsprechenden Verpflichtungen.“
Der Begriff „Produkt“ bezieht sich dabei auf alle Produkte, die vom Anwendungsbereich einer oder mehrerer Rechtsvorschriften im Register Rechtsvorschriften erfasst werden. Demnach kann ein Produkt z. B. eine Maschine gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, ein Niederspannungsbetriebsmittel gemäß Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU oder ein Druckgeräte gemäß Druckbehälter-Richtlinie 2014/29/EU sein.
Das Prüfen auf wesentliche Veränderung umfasst folgende Schritte:
-
Register Projekte: Ein Projekt markieren.
-
Register Rechtsvorschriften.
-
Eine Rechtsvorschrift markieren, die mit Relevant gekennzeichnet ist.
-
Register Wesentliche Anforderungen.
Zum Vergrößern / Verkleinern auf das Bild klicken
-
Prüfvorgang mit Weiter beginnen.
-
Fragen wahrheitsgemäß und nicht im Hinblick auf ein gewünschtes Ergebnis beantworten.
In Abhängigkeit der gegebenen Antworten lautet das Ergebnis entweder keine wesentliche Veränderung oder wesentliche Veränderung.
Autor: Jörg Ertelt / Letzte Änderung: 29.6.2025
