Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG: Neue Durchführungsmaßnahmen

Zusammenfassung

Welche Produkt vom Geltungsbereich der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG als sogenannte Rahmenrichtlinie erfasst werden, wird mit sogenannten Durchführungsmaßnahmen geregelt.

Sowohl die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG als auch die dazugehörigen Durchführungsmaßnahmen sind im WEKA Manager CE in den Fachinformationen hinterlegt:

Fachinformationen > CE-Richtlinien > Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG > „Durchführungsmaßnahmen“.

Beschreibung

Es liegt in der Natur der Sache, dass der Gesetzgeber Durchführungsmaßnahmen überarbeitet bzw. neue Durchführungsmaßnahmen verabschiedet.

Diese überarbeiten bzw. neuen Durchführungsmaßnahmen zur Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG wurden eingearbeitet.

Bei acht Durchführungsmaßnahmen handelt es sich um Überarbeitungen bzw. Erweiterungen geltender Durchführungsmaßnahmen, wie zum Beispiel für Elektromotoren, Leistungstransformatoren und elektronische Displays, einschließlich Fernsehgeräten.

Die Produktgruppen Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion und Schweißgeräte hingegen sind erstmals Gegenstand entsprechender Durchführungsmaßnahmen.

Diese neuen Vorschriften treten zwischen Januar und September 2021 in Kraft und sind im Reiter Rechtsvorschriften bereits vollständig eingearbeitet.

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Alle Durchführungsmaßnahmen auf der Website der EU-Kommission.

Autor: Jörg Ertelt / Letzte Änderung: 16.9.2022