Bibliothek für Projekt-Vorlagen
Zusammenfassung
Das Anlegen von Projekt-Vorlagen für die spätere Verwendung war schon immer möglich.
Allerdings gab es keine Möglichkeit, Projekt-Vorlagen von Projekten zu trennen. Und die Übernahme von Schutzmaßnahmen eines Projekts in eine Projekt-Vorlage war mit viel Hin und Her verbunden.
Ab Version 3.9 können Projekt-Vorlagen getrennt von Projekten verwaltet werden.
Außerdem können Schutzmaßnahmen eines Projekt in beliebige Projekt-Vorlagen übernommen werden.
Beschreibung
Zum Anlegen, Bearbeiten oder Löschen von Projekt-Vorlagen in die Bibliotheks-Ansicht umschalten:
Register Projekte > Quelle: Bibliothek.
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Zum Anlegen, Bearbeiten oder Löschen von Projekten in die Projekt-Ansicht umschalten:
Register Projekte > Quelle: Projekte.
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Das Anlegen, Bearbeiten und Löschen von Projekt-Vorlagen erfolgt auf dieselbe Weise wie bei Projekten.
Das Übernehmen von Schutzmaßnahmen in einer Projekt-Vorlage umfasst folgende Schritte:
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Register Projekte > Quelle: Projekte.
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Register Projekte > ein Projekt markieren > Risikobeurteilung > Gefährdungen > eine Gefährdungsfolge markieren.
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Register Beschreibung > Schutzmaßnahmen.
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Eine Schutzmaßnahme markieren.
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Schutzmaßnahme zu einer Projekt-Vorlage hinzufügen:
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In Bibliothek kopieren.
Der Dialog Zielbibliotheksprojekt auswählen öffnet sich.
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Ein Ziel-Projekt markieren.
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Weiter.
Wenn im Zielprojekt die Schutzmaßnahme nicht enthalten ist und das Verfahren zur Risikoeinschätzung im Quell- und Zielprojekt identisch sind, wird die Schutzmaßnahme ohne weitere Nachfrage in das Zielprojekt kopiert.
Wenn im Zielprojekt die Schutzmaßnahme enthalten ist, wird gefragt, ob die Schutzmaßnahme im Zielprojekt zunächst gelöscht wird. Bei Bestätigung wird die Schutzmaßnahme in das Zielprojekt kopiert.
Wenn im Zielprojekt ein anderes Verfahren zur Risikoeinschätzung genutzt wird als im Quellprojekt, wird darauf hingewiesen, dass die Schutzmaßnahme in das Zielprojekt kopiert wird, und die Risikoeinschätzung im Zielprojekt nachgearbeitet werden muss.
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Autor: Jörg Ertelt / Letzte Änderung: 29.8.2022



