Assistent für EU-Konformitäts- bzw. Einbauerklärung verbessert
Zusammenfassung
Der Assistent zur Erstellung der EU-Konformitäts- bzw. Einbauerklärung wurde komfortabler und einfacher gestaltet.
Komfortabler, weil er nun in einer Erklärung alle Inhalte für alle relevanten CE-Vorschriften mit ihren jeweiligen Besonderheiten zusammenfasst – von der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG über die Druckbehälter-Richtlinie 2014/29/EU bis hin zur RoHS-Richtlinie 2011/65/EU.
Einfacher, wir die Bestimmung der Konformitätsbewertungsmodule und andere Zusatzinformationen in den Reiter Rechtsvorschriften ausgelagert wurde.
Außerdem kann die EU-Koformitäts- bzw. Einbauerklärung ab Version 4.2 ausgegeben werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das bedeutet, dass bei relevanten Rechtsvorschriften die entsprechenden Aufgaben abgearbeitet sein müssen, damit der Status nicht mehr in roter, sondern schwarzer Schrift angezeigt wird.
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Beschreibung
EU-Konformitäts- bzw. Einbauerklärung ausgeben: Register Dokumentation > Technische Unterlagen > Erklärung(en) erstellen und dem Assistenten folgen.
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Autor: Jörg Ertelt / Letzte Änderung: 24.5.2023

