Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 aufgenommen

Zusammenfassung

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wurde am 29.6.2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie ist am 19.7.23 in Kraft getreten. Bereits am 4.7.23 wurde eine Berichtigung im Amtsblatt der EU veröffentlicht, weil die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 falsche Daten enthielt. Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ist von den Wirtschaftsakteuren Hersteller, Einführer, Händler und Bevollmächtigten ab 20.1.27 anzuwenden. Bis zum 19.1.27 ist weiterhin die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG anzuwenden.

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wurde in WEKA Manager CE im Register Rechtsvorschriften aufgenommen. Damit können Projekte bereits heute auf Basis der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 angelegt werden. Diese Möglichkeit ist vor allem für diejenigen Hersteller von Bedeutung, die Produkte ab dem 20.1.2027 in Verkehr bringen werden.

Beschreibung

Autor: Jörg Ertelt / Letzte Änderung: 29.6.2025