Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 aufgenommen
Zusammenfassung
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wurde am 29.6.2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie ist am 19.7.23 in Kraft getreten. Bereits am 4.7.23 wurde eine Berichtigung im Amtsblatt der EU veröffentlicht, weil die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 falsche Daten enthielt. Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ist von den Wirtschaftsakteuren Hersteller, Einführer, Händler und Bevollmächtigten ab 20.1.27 anzuwenden. Bis zum 19.1.27 ist weiterhin die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG anzuwenden.
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wurde in WEKA Manager CE im Register Rechtsvorschriften aufgenommen. Damit können Projekte bereits heute auf Basis der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 angelegt werden. Diese Möglichkeit ist vor allem für diejenigen Hersteller von Bedeutung, die Produkte ab dem 20.1.2027 in Verkehr bringen werden.
Beschreibung
Wie bei allen Rechtsvorschriften, die im Register Rechtsvorschriften gelistet sind, ist auch für die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ein Frage-Antwort-Assistent verfügbar. Mit diesem Assistenten kann ermittelt werden, ob ein Produkt vom Anwendungsbereich der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 erfasst wird oder von diesem ausgeschlossen ist.
Frage-Antwort-Assistent öffnen: Register Projekte: Ein Projekt markieren > Register Rechtsvorschriften > Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 markieren > Register Relevanz.
Bislang wurde das Thema "Wesentliche Veränderung" auf europäischer Ebene lediglich im nicht rechtsverbindlichen Blue Guide 2022 thematisiert. In Deutschland ist das BMAS-Interpretationspapier zu eben diesem Thema verfügbar, das ebenfalls nicht rechtsverbindlich ist.
Mit der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wurde dieses Thema das erste Mal in einer Rechtsvorschrift über Maschinen legaldefiniert (Art. 3 Nr. 16). Dies hat zur Folge, dass das Thema "Wesentliche Veränderung" bei Maschinen rechtsverbindlich geworden ist.
Dementsprechend wurde ein neuer Frage-Antwort-Assistent zur Ermittlung der wesentlichen Anforderung gem. Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 eingebaut.
Frage-Antwort-Assistent öffnen: Register Projekte: Ein Projekt markieren > Register Rechtsvorschriften > Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 markieren > Wesentliche Veränderung.
Mit dem Einzug der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 in WEKA Manager CE mussten auf die grundlegenden und zusätzlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen übernommen werden. Diese finden sich jetzt in Anhang III und nicht mehr in Anhang I, wie dies bei der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG der Fall war.
Immerhin sind die Nummern der grundlegenden und zusätzlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen gleich geblieben. Neue grundlegenden und zusätzlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen wurden ans Ende bestehender grundlegenden und zusätzlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen angehängt.
Hersteller sollten deshalb prüfen, ob ihre Produkte von den neuen grundlegenden und zusätzlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen betroffen sind. Im folgenden eine entsprechende Auflistung.
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1.1.6 Ergonomie Buchst. b) - ergänzt, f) - ergänzt, g) - neu
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1.1.9 Schutz gegen Korrumpierung - neu (Cybersecurity)
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1.2.1 Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen Buchst. a) - neu, b) - neu, c) - neu, d) - neu, f) - neu, h) - ergänzt
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1.3.7 Risiken durch bewegliche Teile - ergänzt, Buchst a) - neu, b) - neu
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1.6.2 Zugang zu den Bedienungsständen und den Eingriffspunkten für die Instandhaltung - ergänzt
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1.7.3 Kennzeichnung von Maschinen und dazugehörigen Produkten - ergänzt
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1.7.4. Betriebsanleitung - ergänzt, Buchst. a), b) und c) - neu
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1.7.4.2. Inhalt der Betriebsanleitung Bucht. c) - ergänzt, v) - neu, x) - neu
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2.1. Nahrungsmittelmaschinen und dazugehörige Produkte und Maschinen für kosmetische oder pharmazeutische dazugehörige Produkte Buchst. a) und b) - ergänzt um Wasser
Die Liste der harmonisierten Normen zur Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 im Register Normen ist derzeit leer. Grund: Es gibt derzeit keine zur Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 harmonisierte Nomen. Dieses werden auch noch auch sich warten lassen. Man darf gespannt sein, ob bis zur Anwendung der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ab 20.1.27 harmonisierte Normen vorhanden sind.
Neue Reports und Statusberichte im Zusammenhang mit der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.
Register Dokumentation > Technische Unterlagen:
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Report Wesentliche Anforderungen > Checkliste nach Anhang III MVO
Register Dokumentation > Reports, Statusberichte etc.:
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Rechtsvorschriften > Maschinenverordnung
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Wesentliche Veränderungen > Maschinenverordnung
Autor: Jörg Ertelt / Letzte Änderung: 29.6.2025