Produktspezifikation

Zusammenfassung

Im Zusammenhang mit der Kategorisierung von Maschinen gem. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang I ist die Option Keine Spezifizierung zutreffend im Register Rechtsvorschriften > Produkt spezifizieren standardmäßig gewählt. Dies führte zu dem Problem, dass eine erforderliche Kategorisierung übersehen werden konnte bzw. eine nachträgliche Kategorisierung keine Auswirkung auf die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen im Register Wesentliche Anforderungen > Maschinenrichtlinie hatte. Diese sind bei gewählter Option alle auch nicht relevant gesetzt.

Beschreibung

Ab Version 4.3 ist die Option Keine Spezifizierung zutreffend standardmäßig nicht gewählt.

Wird die Kategorisierung vergessen, wird folgende Meldung ausgegeben:

Autor: Jörg Ertelt / Letzte Änderung: 29.6.2025