Neue CE-Rechtsvorschrift aufgenommen: Cyber Resilience Act (EU) 2024/2847 (CRA)

Zusammenfassung

Der CRA ist eine horizontale CE-Rechtsvorschrift mit Anforderungen an die Cybersecurity für Produkte mit digitalen Elementen. Das sind Produkte, die sich mit einem Netz oder anderen Geräten verbinden können. Eine Übersicht über weitere Merkmale finden Sie hier.

Der CRA gilt ab 11. Dez. 2027. Allerdings gelten Meldepflichten der Hersteller gemäß Art. 14 bereits ab 11. Sept. 2026.

Empfehlung: CRA ab sofort umsetzen, insbesondere die grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen gemäß Anhang I.

Beschreibung

Der CRA ist entsprechend andere CE-Rechtsvorschriften, in WEKA Manager CE ab Version 4.7 integriert.

Autor: Jörg Ertelt / Letzte Änderung: 23.10.2025