Restrisiko begründbar

Zusammenfassung

Wurde in der Risikobeurteilung bei einer Gefährdung kein Restrisiko festgestellt, konnte dieses nicht begründet werden.

Kein Restrisiko kann bei einer inhärent sicheren Konstruktion gegeben sein.

Ab Version 3.9 kann das Fehlen eines Restrisikos begründet werden.

Beschreibung

Autor: Jörg Ertelt / Letzte Änderung: 29.8.2022