Restrisiko begründbar
Zusammenfassung
Wurde in der Risikobeurteilung bei einer Gefährdung kein Restrisiko festgestellt, konnte dieses nicht begründet werden.
Kein Restrisiko kann bei einer inhärent sicheren Konstruktion gegeben sein.
Ab Version 3.9 kann das Fehlen eines Restrisikos begründet werden.
Beschreibung
Das Begründen des Fehlens eines Restrisikos umfasst folgende Schritte:
Autor: Jörg Ertelt / Letzte Änderung: 29.8.2022
