Normenwarnung erweitert

Zusammenfassung

Bislang wurden Normenwarnungen in folgenden Fällen ausgesprochen:

  • Wenn ein Projekt veraltete Normen enthält

  • Wenn in einem Projekt zwar die Grundnorm, nicht jedoch die Änderungen zur Grundnorm angegeben waren

Die Normenwarnung wurde um einen zusätzlichen Aspekt erweitert.

Ab Version 3.9 wird eine Normenwarnung ausgesprochen, wenn eine Norm zwar im Amtsblatt der EU noch veröffentlicht ist, allerdings mit einem Datum, zu dem diese Norm im Amtsblatt der EU entfernt wird.

Beschreibung

Beispiel zum Thema „Sicherheit von Maschinen - Zweihandschaltungen - Funktionelle Aspekte und Gestaltungsleitsätze“. In der Liste der harmonisieren Normen sind folgende Normen enthalten: EN 574:1996 und EN ISO 13851:2019.

Für EN 574 ist als Datum der Entfernung aus dem Amtsblatt der EU der 3.9.2022 festgelegt. Damit bei solchen Normenübergängen rechtzeitig vorgewarnt wird, bekommen Normen wie EN 574 bereits das bewährte gelbe Normenwarndreieck , wie die folgende Abbildung zeigt.

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Autor: Jörg Ertelt / Letzte Änderung: 29.8.2022