Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 aufgenommen
Zusammenfassung
Bis zum 13.12.2024 gilt die Allgemeine-Produktsicherheit-Richtlinie 2001/95/EG, die in Deutschland in der neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) 9. ProdSV in nationales Recht umgesetzt.
Beschreibung
Ab 14.12.2024 gilt die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988, die nicht mehr in nationales Recht umgesetzt wird, weil es sich um eine europäische Verordnung handelt.
Im sachlichen Anwendungsbereich der Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 sind jetzt ausschließlich Verbraucherprodukte erfasst. Außerdem solche Produkte, die nicht für Verbraucher bestimmt sind, von diesen aber genutzt werden können.
Die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 einschl. Frage-Antwort-Assistent im Register Rechtsvorschriften eingebunden.
Zum Vergrößern / Verkleinern auf das Bild klicken
Autor: Jörg Ertelt / Letzte Änderung: 29.6.2025
