Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 aufgenommen

Zusammenfassung

Bis zum 13.12.2024 gilt die Allgemeine-Produktsicherheit-Richtlinie 2001/95/EG, die in Deutschland in der neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) 9. ProdSV in nationales Recht umgesetzt.

Beschreibung

Ab 14.12.2024 gilt die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988, die nicht mehr in nationales Recht umgesetzt wird, weil es sich um eine europäische Verordnung handelt.

Im sachlichen Anwendungsbereich der Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 sind jetzt ausschließlich Verbraucherprodukte erfasst. Außerdem solche Produkte, die nicht für Verbraucher bestimmt sind, von diesen aber genutzt werden können.

Die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 einschl. Frage-Antwort-Assistent im Register Rechtsvorschriften eingebunden.

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Autor: Jörg Ertelt / Letzte Änderung: 29.6.2025