Projekt von der Maschinenrichtlinie auf die Maschinenverordnung umstellen

Zusammenfassung

Diese Handreichung ist relevant, wenn bestehende Projekte von der Maschinenrichtlinie auf die Maschinenverordnung umgestellt werden sollen.

 

Das Projekt, dass umgestellt werden soll, muss im Register Rechtsvorschriften die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 enthalten, damit die Umstellung erfolgen kann. Falls nicht, muss ein neues Projekt angelegt werden und diese Handreichung ist dann hinfällig.

Von der Umstellung sind vor allem Maschinen und unvollständige Maschine sowie dazugehörige Produkte betroffen, die in Serie hergestellt werden.

Von der Umstellung können auch Projekte betroffen sein, die z. B. im Jahr 2025 angelegt wurden in der Annahme, dass die entsprechende Produkte bis einschließlich 19.01.2027 in Verkehr gebracht werden. Aufgrund von Verzögerungen werden die Produkte jedoch erst ab dem 20.01.2027 in Verkehr gebracht.

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gilt bis einschließlich 19.01.2027.

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 muss ab 20.01.2027 angewandt werden.

Beschreibung

Die Umstellung bestehender Projekte von der Maschinenrichtlinie auf die Maschinenverordnung umfasst folgende Abschnitte mit den jeweiligen Handlungsanweisungen.

 

Das Projekt, dass umgestellt werden soll, muss im Register Rechtsvorschriften die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 enthalten, damit die Umstellung erfolgen kann. Falls nicht, muss ein neues Projekt angelegt werden und diese Handreichung ist dann hinfällig.

Autor: Jörg Ertelt / Letzte Änderung: 27.2.2026