Projekt von der Maschinenrichtlinie auf die Maschinenverordnung umstellen
Zusammenfassung
Diese Handreichung ist relevant, wenn bestehende Projekte von der Maschinenrichtlinie auf die Maschinenverordnung umgestellt werden sollen.
Das Projekt, dass umgestellt werden soll, muss im Register Rechtsvorschriften die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 enthalten, damit die Umstellung erfolgen kann. Falls nicht, muss ein neues Projekt angelegt werden und diese Handreichung ist dann hinfällig.
Von der Umstellung sind vor allem Maschinen und unvollständige Maschine sowie dazugehörige Produkte betroffen, die in Serie hergestellt werden.
Von der Umstellung können auch Projekte betroffen sein, die z. B. im Jahr 2025 angelegt wurden in der Annahme, dass die entsprechende Produkte bis einschließlich 19.01.2027 in Verkehr gebracht werden. Aufgrund von Verzögerungen werden die Produkte jedoch erst ab dem 20.01.2027 in Verkehr gebracht.
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gilt bis einschließlich 19.01.2027.
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 muss ab 20.01.2027 angewandt werden.
Beschreibung
Die Umstellung bestehender Projekte von der Maschinenrichtlinie auf die Maschinenverordnung umfasst folgende Abschnitte mit den jeweiligen Handlungsanweisungen.
Das Projekt, dass umgestellt werden soll, muss im Register Rechtsvorschriften die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 enthalten, damit die Umstellung erfolgen kann. Falls nicht, muss ein neues Projekt angelegt werden und diese Handreichung ist dann hinfällig.
Erstellen Sie eine Datensicherung von dem Projekt, das von der Maschinenrichtlinie auf die Maschinenverordnung umgestellt werden soll - sicher ist sicher.
Das Sichern eines Projekts umfasst folgende Schritte:
-
Register Projekte.
-
Auf dem umzustellenden Projekt Rechtsklick > Exportieren.
Der Dialog Speichern unter öffnet sich.
-
Wählen Sie in diesem Dialog ein Verzeichnis, in dem das Projekt als ZIP-Datei gespeichert werden soll.
-
ZIP-Datei im gewählten Verzeichnis speichern mit Speichern.
-
Weiter mit Projektkopie erstellen.
Stellen Sie niemals ein bestehendes Projekt von der Maschinenrichtlinie auf die Maschinenverordnung um, sondern erstellen Sie von einem bestehenden Projekt eine Projekt-Kopie, die Sie dann von der Maschinenrichtlinie auf die Maschinenverordnung umstellen.
Grund: Die Projekte sind Bestandteil der technischen Unterlagen, die gem. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang VII Teil A bzw. B erstellt und mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden müssen. Mit Hilfe der technische Unterlagen muss der Hersteller den Nachweis führen können, dass er sichere und rechtskonforme Produkte in Verkehr gebracht hat. Wenn Sie im Ursprung-Projekt Informationen ändern, kann der Ursprungszustand nicht wiederhergestellt werden.
Das Erstellen der Projektkopie umfasst folgende Schritte:
-
Register Projekte.
-
Auf dem umzustellenden Projekt Rechtsklick > Projekt kopieren.
-
Auf dem Ordner, in dem sich das Projekt befindet, Rechtsklick > Projekt einfügen.
Der Dialog Bestätigen öffnet sich.
-
Frage mit Nein beantworten.
Die Projektkopie wird erstellt und mit -Kopie gekennzeichnet.
-
Weiter mit von Maschinenrichtlinie auf Maschinenverordnung umstellen.
Die Umstellung umfasst folgende Schritte:
-
Projektname ändern:
Register Projekte > Projektkopie markieren > Stammdaten > Projektdaten.
Projektname: statt -Kopie z. B. ab TT.MM.JJJJ oder V2 etc.
-
Das Projekt auf die Maschinenverordnung umstellen.
-
Maschinenrichtlinie abwählen:
Register Rechtsvorschriften: für die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG die Option Nicht relevant wählen.
Der Dialog Bestätigen öffnet sich.
Frage mit Ja beantworten.
Dadurch werden alle Begründungen zur Maschinenrichtlinie sowie alle Einträge in den Fragen-Anwort-Assistenten in folgenden Registern gelöscht: Relevanz, Anforderungen, Wesentliche Veränderung, Gesamtheit von Maschinen und Konformitätsbewertungsmodul.
Die Einstellung(en) im Register Produkt spezifizieren bleiben erhalten.
Außerdem werden die Status-Einträge im Register Wesentliche Anforderungen gelöscht.
-
Maschinenverordnung wählen:
Register Rechtsvorschriften: für die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 die Option Relevant wählen.
Die Option Relevant ist gewählt.
-
-
Maschinenverordnung konfigurieren.
-
Im Register Anforderungen den Frage-Antwort-Assistenen bis zum Ende durchlaufen..
-
Im Register Konformitätsbewertungsmodul das einschlägige Konformitätsbewertungsverfahren wählen.
-
-
Die Beschreibung des Verfahrens zur Durchführung der Risikobeurteilung im Register Grundlagen an die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 anpassen.
-
Den jeweiligen Status für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen im Register Wesentliche Anforderungen wählen.
In diesem Register können die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen aus dem Projekt übernommen werden, für das die Maschinenrichtlinie gegolten hat: In der Menüleiste Kopieren von ... > das Projekt unter der Maschinenrichtlinie markieren > Weiter > den Warnhinweis mit Ja bestätigen.
Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen werden in das Projekt kopiert.
Anschließend müssen Sie prüfen, welche Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nicht ausgefüllt sind. Diese ausfüllen.
-
Erklärungen ausgeben.
-
EU-Konformitätserklärung: Register Dokumentation > Technische Unterlagen > Erklärung(en) erstellen und den Assistenten durchlaufen.
-
EU-Einbauerklärung: Register Rechtsvorschriften > Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 markieren > Konformitätsbewertungsmodul > unvollständige Maschine > Register Dokumentation > Technische Unterlagen > Erklärung(en) erstellen und den Assistenten durchlaufen.
-
-
Reports Wesentliche Anforderungen ausgeben: Register Dokumentation > Technische Unterlagen > Wesentliche Anforderungen (Checkliste) > Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 Anhang III.
Autor: Jörg Ertelt / Letzte Änderung: 27.2.2026